Unsere Anlieferungs- und Einkaufsbedingungen stehen hier als PDF-Datei zur Verfügung.
Anlieferungs- und Einkaufsbedingungen herunterladen
1. Grundsätze
Die nachfolgenden Anlieferbedingungen sind untrennbarer Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen und stellen die reibungslose logistische Abwicklung zwischen unseren Lieferanten und der Perleberg GmbH cards and more sicher. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist daher Grundvoraussetzung für jede Warenlieferung.
2. Anlieferadresse
Fertig- und Handelsware
DHL Solutions Retail GmbH Unna
Gießerstr. 5 (Halle3)
59425 Unna
Anlieferadresse Rohware
Perleberg GmbH cards and more
Gewerbestraße 13
44866 Bochum
3. Warenannahmezeiten
Unna
DHL Solutions Retail GmbH
Mo.- Fr.: 6:00 - 12:00 Uhr
nur Container
Mo.- Fr.: 7:00 - 15:00 Uhr
alle anderen Lieferungen
Bochum
Perleberg GmbH cards and more
Mo.- Do.: 7:30 -14:00 Uhr Fr.: 7:30 - 12:00 Uhr
4. Avisierung
Unna
DHL Solutions Retail GmbH
Jede Anlieferung ist rechtzeitig,
mind. 24 Std. vor Lieferung zu avisieren.
Per Mail:
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oder
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Per Tel: 02303 -678 1592
Bochum
Perleberg GmbH cards and more
Per Mail:
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5. Versandpapiere
Jeder Sendung ist ein Lieferschein an deutlich sichtbarer Stelle beizufügen, oder vor Entladung der Ware an den zuständigen Mitarbeiter zu übergeben.
Der Lieferschein muss folgende Daten enthalten:
-
Absender
- unsere Bestellnummer
- unsere Artikelnummer inkl. Bezeichnung
- Einzel- und Gesamtmenge
- Anzahl der Paletten und Packstücke je Palette
- Netto- und Bruttogewicht der Gesamtsendung
6. Anlieferung
Wir akzeptieren bei der Warenlieferung ausnahmslos nur unbeschädigte Europaletten. Sollten beschädigte Paletten angeliefert werden, wird die gesamte Lieferung nicht angenommen. Etwaige Kosten die durch Reparatur oder durch Umlagerung anfallen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Einwegpaletten oder Sonderpalettengrößen werden bei DHL Solutions Retail GmbH nicht angenommen. Das Europalettenmaß darf durch überstehende Kartons nicht überschritten werden. Alle Paletten müssen derart gesichert werden, dass die Stabilität der Paletten während des Transportes und dem Abladen der Paletten gewährleistet ist. Es muss sichergestellt werden, dass die Kartons während des Transportes und beim Entladen nicht verrutschen können.
Eine Transportsicherung mittels eines einfachen Klebebandes ist dabei nicht ausreichend (besser Stretchfolie). Kartons sind mit Klebeband zu verschließen. Umreifungsbänder und Metallklammern sind hier nicht zulässig. Die einzelnen Pakete müssen ein ergonomisch tragbares Gewicht haben und sollten 15 Kg nicht überschreiten.
Die Palettenhöhe von 1,80 m inkl. Palette, darf nicht überschritten werden. Gleiches gilt für das Palettengewicht, welches maximal 500 Kg betragen darf. Übereinander gestapelte Paletten werden nicht akzeptiert ( Ausnahme: Es ist eine vorherige Absprache mit Perleberg erfolgt.)
7. Warenkennzeichnung / Kartonbeschriftung Handelsware / Fertigware / Rohwaren
Zur effizienten Erfassung des Wareneingangs ist es notwendig folgende Angaben auf den Kartons/Waren vorzunehmen:
- Artikelnummer (zwingend), Menge (zwingend)
- Produktionsdatum (zwingend)
- Bestellnummer (optional)
- Lieferant (optional)
8. Minder-/ Überlieferungen
Die Perleberg GmbH cards and more akzeptiert maximal eine Unterlieferung von 2%. Überlieferungen können bis maximal 2% bei der Rechnungslegung berücksichtigt werden. Mengen die darüber liegen werden nicht bezahlt.
9. Lieferverzug
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, liegt Perleberg innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestellung keine Auftragsbestätigung vor, gelten die Daten auf der Bestellung als vereinbart , mündliche Absprachen sind nicht bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Wareneingang bei DHL bzw. Perleberg. Die Geltendmachung von Schäden bei Lieferverzug bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sieht der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung des Liefertermins, oder ähnlicher Umstände voraus die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern können, hat der Lieferant Perleberg unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. Im Falle des Lieferverzuges stehen Perleberg die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist Perleberg berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10. Dokumente / Preise / Zahlungen
Die Rechnungen sind in 2-facher Ausführung versehen und mit den Perleberg Bestelldaten, insbesondere mit der Angabe der Bestellnummer, Artikelnummer, Bezeichnung, Menge, Einzelpreis und Gesamtpreis mit gesonderter Post an die Perleberg GmbH cards and more, Gewerbestrasse 13 in 44866 Bochum zu übermitteln.
Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Die gesetzliche MwSt ist nicht im Preis enthalten. Wenn Rechnungen des Lieferanten weder die bestellende Abteilung bzw. Person, noch die Bestellnummer erkennen lässt, gerät Perleberg erst 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.
Bei nicht vertragsgemäßer, insbesondere mangelhafter Lieferung ist Perleberg berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Zahlungsvergünstigungen zurückzuhalten. Auch steht Perleberg im gesetzlichen Umfang ein Aufrechnungsrecht zu. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
11. Mängelansprüche / Gewährleistung
Es werden nur Produkte akzeptiert, welche dem geltenden Recht und Sicherheitsvorschriften der EU und Deutschlands entsprechen.
Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor die Ware abzulehnen, ggf, innerhalb von 10 Tagen zurückzuweisen bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Ware ist frei von Rechten Dritter.
12. Produkthaftung
Wird Perleberg aufgrund von Produkthaftung in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, Perleberg von derartigen Ansprüchen freizustellen, wenn der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. Der Lieferant hat Perleberg in diesen Fällen in entsprechender Höhe von sämtlichen Kosten einschließlich der Aufwendungen für Rückrufaktionen und für gesetzliche Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Geheimhaltung
Der Lieferant ist verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- Betriebsinformationen geheim zu halten und dritten nicht mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für alle Informationen, die die Produkte der Perleberg GmbH bezüglich Designs, Entwürfe, Produktideen, Rezepturen und dergleichen betreffen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Gerichtsstand ist der Sitz der Perleberg GmbH cards and more. Perleberg behält sich das Recht zur Klageerhebung an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand vor.
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