|
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige Lieferungen.
Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn und
soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Für den jeweiligen Vertrag gilt unsere
Auftragsbestätigung bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit, Lieferbedingungen usw.
Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material, sowohl im
Hinblick auf die Auftragsbestätigung als auch im Hinblick auf ausgegebene
Proben oder Muster, bleiben uns vorbehalten und sind als auftragsgleiche Sache
vereinbart, sofern sie unerheblich sind und nicht der Kunde bei
Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an abweichungsfreier
Erfüllung geäußert hat. Unsere vertraglichen Pflichten sind durch den Auftrag
und diese Bedingungen abschließend bestimmt. Wir teilen binnen 4 Wochen mit, ob
wir den Auftrag annehmen oder ablehnen. Geht keine Auftragsbestätigung oder
Ablehnung ein, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Inhalt des
Vertrages bestimmt sich dann nach unserer Auftragsbestätigung.
2. Lieferzeit
Lieferzeiten werden nach Kalenderwochen festgelegt. Die Auswahl des
Auslieferungstages in der bestätigten Woche ist uns freigestellt. Liefertermine
gelten nur annähernd (Kalenderwochen), es sei denn, dass der Kunde bei
Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an fristgerechter
Lieferung zu einem bestimmten Datum geäußert hat und wir dieses bestimmte Datum
schriftlich als verbindlich bestätigt haben. Wird eine annähernd bestimmte
Lieferzeit (Kalenderwoche) erheblich überschritten, kann der Kunde uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Das Gleiche gilt, wenn ein
verbindlich bestätigter Liefertermin (bestimmtes Datum) überschritten wird.
Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu,
wobei ihm der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung nur dann zusteht,
wenn in Bezug auf die Überschreitung des Termins mindestens grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Unvorhergesehene höhere Gewalt bzw. Ereignisse, die
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Bespiel Naturereignisse,
Krieg, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung,
Verzögerungen der Anlieferung von Rohstoffen oder Energie, behördliche
Verfügungen usw., verlängern die Fristen entsprechend. Dauert die Störung
länger als 3 Monate, bestimmen sich die Rechte beider Parteien nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag bleiben uns
vorbehalten. Wir sind berechtigt, für ausgeführte Teilleistungen
Zwischenrechnungen auf die gelieferten Leistungen zu stellen.
3. Aufwendungsersatz
Wird der Vertrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, einvernehmlich
oder kraft Gesetzes beendet, behalten wir uns vor, die für Transport-, Lager-
und Produktionskosten entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die
Höhe des Aufwendungsersatzes wird auf 25% des Auftragswerts des
Rechnungsbetrags begrenzt. Ein eventuell bestehendes Recht auf Schadensersatz
ist hiervon nicht betroffen.
4. Verwendung
Der Kunde verpflichtet sich, die bestellte Ware ausschließlich an private oder
gewerbliche Endverbraucher zu liefern und zu verkaufen. Dem Kunden ist es
untersagt, die bestellte Ware an gewerbliche Wiederverkäufer der Groß- oder
Einzelhandelsstufe zu liefern und zu verkaufen, es sei denn, es ist etwas
anderes schriftlich vereinbart. Handelt es sich bei dem Kunden um ein
Filialsystem, so dürfen Warenlieferungen der bestellten Ware an andere Filialen
als die, für welche die bestellte Ware bestimmt ist, nur mit unserer Zustimmung
erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsabschluss vertraulich zu
behandeln. Auf die geschäftliche Beziehung zu uns darf der Kunde zur Werbung
erst nach einer schriftlich erteilten Zustimmung hinweisen. Alle nicht
offenkundigen Einzelheiten der Geschäftsbeziehung (kaufmännische und/oder
technische) stellen Geschäftsgeheimnisse dar. Dies gilt insbesondere gegenüber
den Vertragspartnern des Kunden, an die der Kunde unsere Ware liefert oder
verkauft; diese sind durch den Kunden entsprechend zu verpflichten. Verstößt
der Kunde gegen eine oder mehrere dieser Pflichten, so ist eine von uns nach
billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu
überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei wir uns gleichzeitig vorbehalten,
die Geschäftsbeziehung abzubrechen und weitere Ansprüche, insbesondere solche
auf Auskunftserteilung und Schadensersatz, geltend zu machen.
5. Lieferung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Letzteres gilt auch
dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Absendung der
Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über, anderenfalls ab Übergabe an
den Beförderer. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Ist Abholung vereinbart,
so hat die Abnahme der Kaufgegenstände am schriftlich vereinbarten Abnahmetag
oder, wenn es an einer solchen Vereinbarung fehlt, innerhalb von 14 Tagen nach
Eingang der Bereitschaftsmitteilung zu erfolgen. Die Gefahr geht am schriftlich
vereinbarten Abnahmetermin oder mit Zugang der Bereitschaftsmitteilung beim
Kunden auf diesen über, anderenfalls mit der Übergabe. Verzögert sich die
Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, ab
dem 15. Tag die bei uns oder bei einem Dritten entstandenen Lagerkosten dem
Kunden zu belasten. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Frachtkosten:
Auftragswert bis € 250,00 = € 5,00
Auftragswert ab € 250,01 = frachtfrei
Ausnahme: Waren, für die Sonderbedingungen gelten
6. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager ausschließlich Verpackung,
Versand und Versicherungen in Euro, bei Inlandslieferungen zuzüglich der am
Tage der Auslieferung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Außerhalb
Deutschlands entstehende Kosten sowie Steuern, Gebühren, Zölle, Kosten der Abnahme
und ähnliches sind nicht enthalten. Unsere Rechnungen werden ohne Abzüge am Tag des Zugangs beim Kunden fällig
und sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit zu leisten. Dies gilt
auch, wenn für kürzere Leistungsfristen ein Preisnachlass (Skontovereinbarung)
vereinbart wurde und die kürzere Frist nicht eingehalten wird. Der Kunde ermächtigt
uns die von ihm zu entrichtenden Zahlungen aufgrund unserer Lieferungen bei
Fälligkeit zu Lasten seines Kontos einzuziehen. Bei Widerruf der
Einzugsermächtigung hat der Kunde die höheren Aufwände des Inkassos für
individuelle Rechnungszahlungen zu ersetzen. Der
Kunde erklärt uns gegenüber sein Einverständnis, dass wir oder ein von uns
bevollmächtigter Dienstleister Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur auch elektronisch versenden können. In diesem Fall kann der Kunde auf
das von uns gem. GDPdU betriebene Archiv bzw. auf das von unserem bevollmächtigten Dienstleister betriebene zurückgreifen. Ist der Kunde Verbraucher, kommt er durch unsere
Mahnung - spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung, in der hierauf
hingewiesen wird - in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe (5% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses) zu zahlen.
Ist der Kunde kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels
in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen
die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens
aber 10% der Rechnungssumme. Der Kunde ist im Fall, dass der gesetzliche
Zinssatz unterhalb des Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines
geringeren Zinsschadens bei uns nachzuweisen. Weitere Ansprüche werden durch
den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt. Wenn keine anders lautenden Vereinbarungen
getroffen worden sind, sind wir berechtigt, gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu
liefern. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung
ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung
nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder
unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung
ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
Soweit Akzepte, Wechsel oder Schecks hereingenommen werden, erfolgt dies
erfüllungshalber. Bank, Diskont- und Einziehungsspesen hat im Fall der
Wechselhereinnahme der Kunde zu tragen. Verschlechtern sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ändern sich dessen rechtliche
Verhältnisse, sind wir berechtigt, Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele für
noch zu liefernde Ware zu widerrufen, dafür gegebene Wechsel von der Bank
zurückzufordern und sofortige Barzahlung zu verlangen. Weiterhin sind wir
berechtigt, für sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des
vereinbarten Zahlungsziels sofortige Barzahlung vor Absendung der Ware und
Erfüllung früherer Warenlieferung zu verlangen. Die gleichen Rechte stehen uns
zu, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist.
Unser Unternehmen ist berechtigt, Informationen und Daten über den Besteller zu
erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte, insbesondere zum Zwecke
des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements, zur
Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.
Zahlungsziel Bankeinzug (3 Tage)/Rechnung (7Tage): 2,00% Skonto
Zahlungsziel Bankeinzug/ Rechnung (30 Tage): netto
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch bis zur Erfüllung einer
etwaigen Saldoforderung, unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen
für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde hat
Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns zu
verwahren und auf unsere Anforderungen zu versichern. Er ist verpflichtet, uns
jeden Standortwechsel der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Er ist nur berechtigt, diese Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu
seinen üblichen Geschäftsbedingungen und nur so lange, wie er sich nicht in
Verzug befindet, zu veräußern. Der Kunde tritt für diesen Fall seine
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware
zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er ist verpflichtet, unsere
Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Bei
Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im
Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde unter Hinweis auf das
Vorbehaltseigentum der Pfändung bzw. dem Zugriff des Dritten zu widersprechen
und uns unter Beifügen der erforderlichen Unterlagen, bei Pfändungen
insbesondere der Kopie des Pfändungsprotokolls, hiervon unaufgefordert und
unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu unterrichten, damit wir
Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung
zu erstatten, haftet der Kunde für den Ausfall.
Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten oder kommt er in
Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, ohne
Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der in unserem
Eigentum stehenden Ware und/oder die unmittelbare Besitzverschaffung hierüber
zu verlangen. Nach dieser Rücknahme sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
freihändig zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden
anzurechnen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt
nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dieser wird
ausdrücklich erklärt. Wenn der Wert der für uns bestellten Sicherheiten unsere
Saldoforderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf
schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer
Wahl verpflichtet.
8. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus
Mängeln verjähren in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377, 378 HGB). Erkennbare
Mängel hat er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit. Dem Kunden steht
im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des
Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu.
Weitere gesetzliche Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder
Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die
Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern,
weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden
wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos zwei
Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Unsere Gewährleistung erstreckt sich
nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch
natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung
der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch ungeeignete
oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Rücktritt wegen nicht
vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung
unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen
würde, allein oder überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen
Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der
ganzen Leistung beanspruchen kann. Wir haften außerhalb wesentlicher
Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die
Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bezieht. Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
9. Schutzrechte
Von uns gelieferte Artikel, Motive, Zusammenstellungen usw. sind
urheberrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich geschützt. Der Kunde ist
lediglich berechtigt, die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiter zu
veräußern. Es ist ihm jedoch verboten, solche Artikel, Motive oder Gestaltungen
zu kopieren oder in irgendeiner Form zu vervielfältigen. Verstößt der Kunde
gegen dieses Verbot, so ist eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende,
im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen,
wobei wir uns gleichzeitig vorbehalten, die Geschäftsbeziehung abzubrechen und
weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz,
geltend zu machen.
10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine Abrede, diese Bedingungen zu
ändern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen
des internationalen Kaufrechts. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam oder nicht duchführbar sein oder ihre
Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden. Das
Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine
Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene
Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder
nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss
des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung des Punkts bedacht
hätten. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bochum. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds-
und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist ebenfalls Bochum, soweit der Kunde
Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als
Gerichtsstand ebenfalls Bochum vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der
Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin
verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
Perleberg GmbH cards and more
Juli 2011
|